Eriks

Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Dieser Verhaltenskodex für Geschäfte gilt für und ist anwendbar auf alle unsere Geschäftspartner.

Dieser Verhaltenskodex für Geschäftspartner richtet sich an alle unsere Geschäftspartner und ist für diese verbindlich.

Sehr geehrter und geschätzter Geschäftspartner,

ERIKS verpflichtet sich uneingeschränkt den Grundsätzen eines soliden Geschäftsgebarens. Für uns bedeutet gutes Geschäftsgebaren, dass wir stets legal, ethisch und ehrlich handeln.

Unsere Geschäftspartner sind uns wichtig und wir sind überzeugt, dass nachhaltige und langanhaltende Geschäftsbeziehungen nur auf Basis dieser Werte möglich sind.

Dieser Verhaltenskodex für Geschäftspartner dient dazu, die Standards von ERIKS darzulegen und unseren Partnern als Leitfaden für die Erwartungen von ERIKS im Geschäftsalltag zu dienen.

Für uns bedeutet gutes Geschäftsgebaren immer legal, ethisch und ehrlich. Dies gilt ohne Ausnahme.

Geschäftspartner

Unsere Geschäftspartner sind Lieferanten, Vertreter, Händler, Agenten und andere Dienstleister. Unser Anspruch, zuverlässig, kaufmännisch integer und gesetzeskonform zu handeln, ist die Erwartung, die wir auch an unsere Geschäftspartner stellen.

Der ERIKS Verhaltenskodex für Geschäftspartner basiert auf zwei Grundprinzipien:

1. Gesetze und Vorschriften

Als internationales Unternehmen beachtet und befolgt ERIKS fortlaufend alle geltenden Gesetze, beschafft die erforderlichen Genehmigungen und respektiert die Rechte Dritter und anderer Interessengruppen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie ebenfalls das Prinzip der Legalität anerkennen.

2. Geschäftliches Verhalten

In unseren Geschäftsbeziehungen und kommerziellen Initiativen halten wir hohe Integritätsstandards ein, darunter Transparenz und Ehrlichkeit. Auch wenn es nicht gesetzeswidrig ist, akzeptieren wir keine Handlungen kollusiver Natur, keine Vetternwirtschaft oder Forderungen nach Vorteilen, die mit unseren in diesem Kodex dargelegten Werten und Standards im Widerspruch stehen, da solche Aktivitäten die Geschäftsbeziehung und den Ruf von ERIKS beeinträchtigen.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich nicht an Verhaltensweisen beteiligen, die direkt oder indirekt Unehrlichkeit, Betrug, Täuschung, Bestechung oder Korruption beinhalten, oder Handlungen begehen, die den eigenen oder den Ruf, die Integrität oder Kompetenz von ERIKS beeinträchtigen.

Unsere Erwartungen an Geschäftspartner

Gesetzestreue

Der Geschäftspartner handelt in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften der jeweiligen Rechtsordnung(en), verlässlich und glaubwürdig – unabhängig von nationalen Grenzen und kultureller Vielfalt.

Bekämpfung von Bestechung und Korruption

Der Geschäftspartner duldet keine Form von und beteiligt sich weder direkt noch indirekt an irgendeiner Form von Korruption oder Bestechung. Kein Geschäftspartner, der im Namen von ERIKS handelt, darf im Umgang mit Kunden, Lieferanten oder anderen Parteien Geschenke, Gastfreundschaft oder sonstige Zuwendungen anbieten oder vereinbaren, die gegen die in diesem Kodex verankerten Grundsätze verstoßen würden.

Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und geistiges Eigentum

Der Geschäftspartner handelt gemäß den geltenden Kartell- und Wettbewerbsregeln. Er respektiert das geistige Eigentum von ERIKS, einschließlich Patenten, Marken, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten.

Der Geschäftspartner gibt vertrauliche und geschäftlich sensible Informationen, die er im Zusammenhang mit ERIKS erhalten hat, nicht weiter und hat Maßnahmen zum Schutz und zur Verhinderung des Zugriffs durch Unbefugte implementiert.

Einladungen und Geschenke

ERIKS Mitarbeitende dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und gemäß der Geschenke- und Bewirtungsrichtlinie von ERIKS Geschenke und Einladungen anbieten oder annehmen.

Der Geschäftspartner unterlässt Einladungen oder das Anbieten von Geschenken an ERIKS Mitarbeitende, um einen Einfluss zu erlangen. Er übt besondere Zurückhaltung beim Angebot von Geschenken oder Bewirtung ohne direkten geschäftlichen Bezug.

Der Geschäftspartner sollte nicht von ERIKS Mitarbeitenden oder Vertretern Geschenke oder Bewirtung verlangen, die die Pflicht oder Entscheidung zugunsten der eigenen Position unangemessen beeinflussen könnten.

Interessenkonflikt

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, unverzüglich zu informieren, wenn er einen Interessenkonflikt mit ERIKS Mitarbeitenden hat, davon Kenntnis erhält oder Zweifel daran bestehen.

Zur Wahrung der Integrität in der Lieferkette wird erwartet, dass der Geschäftspartner jede Aktivität unterlässt, die einen Interessenkonflikt schaffen könnte, wie zum Beispiel das Anbieten von Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen für ERIKS Mitarbeitende, um Einfluss zu gewinnen.

Handelssanktionen und Exportkontrollen

Der Geschäftspartner handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Import- und Exportvorschriften und exportiert oder importiert weder zu/von einem Ziel, einer Organisation oder einer Person, für die dies laut relevanter Gesetze und Vorschriften verboten ist.

Achtung der grundlegenden Menschenrechte

Der Geschäftspartner behandelt seine Beschäftigten gleichberechtigt und mit Respekt, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Glaube oder Behinderung. Er respektiert die persönliche Würde, Privatsphäre und Rechte der Beschäftigten und geht aktiv gegen die Bedrohung, den Missbrauch oder die Ausbeutung von Menschen vor.

Der Geschäftspartner beachtet die geltenden nationalen Gesetze zu Arbeitssicherheit, Mindestlohn und Höchstarbeitszeiten sowie zu fairen Arbeitsbedingungen und angemessener Vergütung. Er erkennt, soweit gesetzlich möglich, das Recht der Beschäftigten auf freie Vereinigungsbildung an und bevorzugt oder benachteiligt keine Mitglieder von Arbeitnehmervertretungen oder Gewerkschaften.

Der Geschäftspartner stellt sicher, dass seine Beschäftigten sowie die Beschäftigten seiner Lieferanten mindestens das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter aufweisen und keine Zwangsarbeit stattfindet. Sofern kein Mindestalter gesetzlich festgelegt ist, dürfen keine Personen unter 15 Jahren in der Lieferkette arbeiten.

Gesundheit / Sicherheit der Beschäftigten

Der Geschäftspartner übernimmt Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten und ergreift die bestmöglichen zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Er führt Schulungen durch und stellt sicher, dass Beschäftigte zu Gesundheits- und Sicherheitsthemen unterrichtet werden und ein angemessenes Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystem besteht.

Umweltschutz

Der Geschäftspartner handelt im Einklang mit geltenden Gesetzen und Standards zum Umweltschutz und zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und sorgt für alle notwendigen Umweltgenehmigungen.

Der Geschäftspartner strebt kontinuierliche Verbesserungen im Umweltschutz an und implementiert oder nutzt ein geeignetes Umweltmanagementsystem zur Reduzierung oder Beseitigung von Abfällen, Emissionen und bedenklichen Stoffen.

Einkauf

Die wesentlichen Faktoren für die Auswahl und Bewertung von Geschäftspartnern bei ERIKS sind immer gleich und umfassen neben prozessualen und technischen Kriterien auch die soziale und ökologische Leistung des Geschäftspartners.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie die nationalen Gesetze, die Prinzipien des UN Global Compact sowie die Grundsätze dieses Verhaltenskodex einhalten. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie über geeignete Prozesse und Berichte verfügen, um die Einhaltung dieser Standards nachzuweisen.

Lieferkettenpartner

Geschäftspartner in unserer Lieferkette sind dafür verantwortlich, dass auch ihre eigenen Lieferanten die Gesetze und Vorschriften sowie die Standards dieses Verhaltenskodex einhalten, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Korruptionsbekämpfung und Umweltschutz bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen.

Geschäftspartner sollen sich über die Herkunft ihrer Rohstoffe informieren und die Verwendung von Mineralien vermeiden, die in Konfliktgebieten abgebaut werden. Geschäftspartner sollen ERIKS die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um eine sichere Handhabung, Lagerung und Entsorgung von Produkten zu gewährleisten, insbesondere bei Produkten mit bedenklichen Stoffen.

Geschäftspartner müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die die Verwendung bestimmter Stoffe verbieten oder einschränken.

Produktkonformität

Geschäftspartner stellen vollständige und korrekte Dokumentationen zu den gelieferten Produkten bereit, wie Ursprungsland, Materialqualität, Zertifikate und Produktspezifikationen. Geschäftspartner müssen die geltenden Kennzeichnungsvorschriften und gesetzlichen Regelungen für die Gestaltung, Herstellung, das Recycling und die Entsorgung der gelieferten Produkte einhalten.

Geschäftspartner bemühen sich, die jeweils geltenden Markt- und Branchenanforderungen oder gemeinsam vereinbarten Spezifikationen für das Produkt einzuhalten und verfügen über geeignete Verfahren, um die Lieferung von Produkten oder Komponenten zu vermeiden, die diesen Qualitätsstandards nicht entsprechen.

Geldwäsche

Geschäftspartner halten die geltenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche ein und unterlassen jegliche Beteiligung an Geldwäscheaktivitäten.

Überwachung und Überprüfung

Auf Anfrage von ERIKS stellt der Geschäftspartner Nachweise und Informationen zur Verfügung, die die vertragliche Konformität sowie die Einhaltung der Prinzipien und Anforderungen dieses Verhaltenskodex darlegen. Auf Anfrage von ERIKS gestattet der Geschäftspartner eine Besichtigung des Standorts zur physischen Überprüfung.

Verstoß

Ein Verstoß gegen eine Bestimmung dieses Verhaltenskodex wird als Vorfall im Bereich Ethik und Compliance eingestuft. Geschäftspartner kooperieren und stellen auf Anfrage Informationen bereit, um eine ordnungsgemäße Untersuchung eines möglichen Regelverstoßes oder einer Unregelmäßigkeit zu unterstützen.

Falls ein Geschäftspartner eine unzulässige Anfrage durch einen ERIKS-Mitarbeitenden erhält oder einen solchen Vorfall beobachtet, ist dieser unverzüglich an ERIKS zu melden.

Vorfall melden

Wenn ein Geschäftspartner einen potenziellen Verstoß gegen die Prinzipien dieses Kodex beobachtet, kann dies per compliance@eriks.com gemeldet werden. Um anonym eine Meldung zu machen, gehen Sie zu speakup.eriks.com.

Bestätigung

Geschäftspartner werden gebeten, diesen Verhaltenskodex für Geschäftspartner zu bestätigen. Alle ERIKS-Mitarbeitenden sind an einen internen Verhaltenskodex gebunden.

Bei Fragen oder dem Wunsch nach zusätzlichen Informationen oder Schulungen zu in diesem Kodex genannten Themen wenden Sie sich bitte an compliance@eriks.com.

ERIKS N.V.

Toermalijnstraat 5
1812 RM Alkmaar
Niederlande

Schlusserklärung

ERIKS unterstützt die Ziele und Prinzipien folgender internationaler Dokumente: United Nations (UN) Global Compact; Allgemeine Erklärung der Menschenrechte; Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption; UN Global Compact; ILO-Richtlinie zur Sicherheit und Gesundheit; ILO-Übereinkommen zu internationalen Arbeitsstandards; OHSAS 18001 Sicherheits- und Gesundheitsstandard; International Organization for Standardization (ISO); OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen; Transparenz in der Lieferkette im Zusammenhang mit der EU-Kinderarbeitsrichtlinie; Transparenz in der Lieferkette (UK).