Dieser Code of Business Conduct ist für alle unsere Geschäftspartner gedacht, und findet auf sie Anwendung.
Sehr geehrter und geschätzter Geschäftspartner,
bei ERIKS sind wir den Prinzipien einer ordentlichen Geschäftstätigkeit fest verpflichtet. Eine ordentliche Geschäftstätigkeit ist für uns eine legale, ethische und aufrichtige Geschäftstätigkeit.
Unsere Geschäftspartner sind uns wichtig und wir glauben, dass nur eine Geschäftstätigkeit, die diesen Werten entspricht, langfristig und nachhaltig ist.
Dieser Code of Business Conduct ist dazu konzipiert, die ERIKS-Standards zu erklären und soll unseren Partnern als Leitfaden für die Erwartungen von ERIKS bei der Geschäftsabwicklung dienen.
Eine gute Geschäftsführung ist für uns eine legale, ethische und ehrliche Geschäftsführung. Dies gilt ohne Ausnahme.
Unsere Geschäftspartner sind Lieferanten, Vertreter, Distributoren, Bevollmächtigte, Beauftragte und andere Dienstleistungsanbieter. Unsere Verpflichtung, zuverlässig, kaufmännisch integer und gesetzeskonform zu handeln, erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern.
Der ERIKS Code of Business Conduct basiert auf zwei Prinzipien:
Als internationales Unternehmen beachtet und befolgt ERIKS durchgängig die einschlägigen Gesetze, holt die erforderlichen Genehmigungen ein und respektiert die Rechte Dritter und Stakeholder. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie das Prinzip der Legalität ebenfalls einhalten.
In unseren Geschäftsbeziehungen und Handelsinitiativen halten wir hohe Integritätsstandards aufrecht, wie z. B. Transparenz und Ehrlichkeit im Umgang miteinander.
Auch wenn es nicht rechtswidrig ist, akzeptieren wir keine Handlungen mit geheimen Absprachen, Begünstigungen oder Aufforderungen zu Vorteilen, die im Widerspruch zu unseren Werten und Standards stehen, wie sie in diesem Kodex dargelegt sind, da solche Aktivitäten die Beziehungen und den Ruf von ERIKS gefährden.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich nicht auf ein Verhalten einlassen, das direkt oder indirekt mit Unehrlichkeit, Betrug, Täuschung, Bestechung oder Korruption verbunden ist, und dass sie keine Handlungen begehen, die sich negativ auf ihren eigenen oder den Ruf, die Integrität oder die Geschäftstätigkeit von ERIKS auswirken.
Der Geschäftspartner handelt in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften der geltenden Rechtsordnung(en), mit Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit, ungeachtet nationaler Grenzen und kultureller Unterschiede.
Der Geschäftspartner toleriert keine Form von Korruption oder Bestechung und wird sich weder direkt noch indirekt daran beteiligen.
Kein Geschäftspartner, der im Namen von ERIKS handelt, darf im Umgang mit Kunden, Lieferanten und anderen Parteien Geschenke, Bewirtungen oder andere Ausgaben anbieten oder deren Bezahlung zustimmen, die gegen die Grundsätze dieses Kodex verstoßen würden
Der Geschäftspartner handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Kartell- und Wettbewerbsregeln.
Der Geschäftspartner hat das geistige Eigentum von ERIKS zu respektieren, einschließlich Patenten, Marken, gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte.
Der Geschäftspartner wird vertrauliche und sensible geschäftliche Informationen, die er in der Beziehung zu ERIKS erhalten hat, nicht weitergeben und muss Maßnahmen zum Schutz und zur Verhinderung des Zugriffs auf solche Informationen durch unbefugte Personen ergreifen.
ERIKS Mitarbeitende dürfen Geschenke und Bewirtungen nur in dem Maße anbieten und annehmen, wie es das Gesetz und die ERIKS Richtlinie für Geschenke und Bewirtungen erlauben.
Der Geschäftspartner hat Einladungen zur Bewirtung oder das Anbieten von Geschenken an ERIKS Mitarbeitende, zu dem Zweck, sich in irgendeiner Form Einfluss zu verschaffen, zu unterlassen.
Der Geschäftspartner wird beim Anbieten von Geschenken oder Bewirtung ohne direkten geschäftlichen Bezug besondere Vorsicht walten lassen.
Der Geschäftspartner wird es unterlassen, von ERIKS Mitarbeitenden oder ERIKS Vertretern Geschenke oder Bewirtungen zu fordern, die die eigene Aufgabe oder Entscheidung unangemessen beeinflussen könnten.
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn er einen potenziellen Interessenkonflikt mit einem ERIKS Mitarbeitenden hat, davon weiß oder darüber im Zweifel ist.
Um die Integrität in unserer Lieferkette zu gewährleisten, wird vom Geschäftspartner erwartet, dass er alle Aktivitäten unterlässt, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten, wie z. B. das Anbieten von Rabatten oder anderen Privilegien für ERIKS Mitarbeitende mit dem Ziel, Einfluss auf sie zu gewinnen.
Der Geschäftspartner handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Import- und Exportbestimmungen und - beschränkungen und wird nicht von einem Bestimmungsort, einer Gesellschaft oder einer Person importieren oder dorthin exportieren, an den/die ein solcher Export nach den einschlägigen Gesetzen und Bestimmungen verboten ist.
Der Geschäftspartner behandelt seine Mitarbeitenden gleich und mit respektvoll, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Glauben oder Behinderung.
Der Geschäftspartner achtet die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Rechte der Mitarbeitenden und ergreift Maßnahmen gegen die Bedrohung, den Missbrauch oder die Ausbeutung von Personen.
Der Geschäftspartner wird die geltenden nationalen Gesetze in Bezug auf Sicherheit, Mindestlohn und die maximale Anzahl der Arbeitsstunden einhalten und faire Arbeitsbedingungen sowie faire Entlohnung bieten.
Der Geschäftspartner erkennt, soweit rechtlich möglich, das Recht auf Vereinigungsfreiheit der Mitarbeiter an und darf Mitglieder von Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder bevorzugen noch benachteiligen.
Der Geschäftspartner stellt sicher, dass seine Mitarbeitenden und die Mitarbeitenden seiner Zulieferer das nach lokalem Recht zutreffende Mindestalter erreicht haben und dass es keine Zwangsarbeit gibt. Wenn es kein lokales Gesetz mit einem Mindestalter gibt, dürfen in seiner Lieferkette keine Personen unter 15 Jahren arbeiten.
Der Geschäftspartner übernimmt Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeitenden und ergreift die nach vernünftigem Ermessen bestmöglichen Vorsichtsmaßnahmen, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.
Der Geschäftspartner muss Schulungen durchführen und sicherstellen, dass seine Mitarbeitenden in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes geschult sind und über ein angemessenes Arbeitsschutzmanagementsystem verfügen.
Der Geschäftspartner muss in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Normen zu Umweltschutz und Umweltverschmutzung handeln und sicherstellen, dass er über alle erforderlichen Umweltgenehmigungen verfügt.
Der Geschäftspartner wird kontinuierliche Verbesserungen im Umweltschutz vornehmen und ein angemessenes Umweltmanagementsystem einrichten oder anwenden, um Abfälle, Emissionen und bedenkliche Stoffe zu reduzieren oder zu beseitigen.
Die Hauptfaktoren für die Auswahl und Bewertung von Geschäftspartnern sind bei ERIKS immer die gleichen und umfassen neben Prozess- und technischen Kriterien auch die soziale und ökologische Leistung des Geschäftspartners.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie die nationalen Gesetze, die Prinzipien des UN Global Compact und die Grundsätze dieses Verhaltenskodex einhalten. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie über die entsprechenden Prozesse und Berichte verfügen, um die Einhaltung dieser Standards nachzuweisen.
Die Geschäftspartner in unserer Lieferkette sind dafür verantwortlich, dass ihre eigenen Lieferanten bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen die Gesetze und Vorschriften sowie die Standards dieses Verhaltenskodex einhalten, insbesondere hinsichtlich des Schutzes der Menschenrechte, der Arbeitsbedingungen, der Korruptionsbekämpfung und des Umweltschutzes.
Die Geschäftspartner werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Herkunft ihrer Rohstoffe zu kennen und die Verwendung von Mineralien, die in Konfliktgebieten abgebaut werden, auszuschließen.
Die Geschäftspartner stellen ERIKS die notwendigen Informationen zur Verfügung, um die sichere Handhabung, Lagerung und Entsorgung von Produkten, insbesondere von solchen mit bedenklichen Stoffen, zu gewährleisten. Die Geschäftspartner müssen die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, die die Nutzung oder Versendung gewisser Substanzen verbieten oder einschränken
Der Geschäftspartner stellt mit den gelieferten Produkten eine vollständige und korrekte Dokumentation zur Verfügung, wie z. B. Herkunftsland, Qualität der Materialien, Zertifikate und Produktspezifikationsblätter.
Die Geschäftspartner müssen die geltenden Kennzeichnungsgesetze und -vorschriften für die Konstruktion, Herstellung, Verwertung und Entsorgung der gelieferten Produkte einhalten.
Die Geschäftspartner bemühen sich, die neuesten anwendbaren Markt- und Industriespezifikationen oder die gemeinsam vereinbarten Spezifikationen für das Produkt einzuhalten und geeignete Verfahren zu verwenden, um zu vermeiden, dass Produkte oder Komponenten geliefert werden, die diesen Qualitätsstandards nicht entsprechen.
Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche einzuhalten und sich nicht an geldwäscherelevanten Aktivitäten zu beteiligen.
Auf Anfrage von ERIKS hat der Geschäftspartner Aufzeichnungen und Informationen vorzulegen, die die Einhaltung des Vertrags und die Einhaltung der Grundsätze und Anforderungen dieses Verhaltenskodex durch den Geschäftspartner belegen.
Auf Anfrage von ERIKS muss der Geschäftspartner einen Besuch am Standort des Geschäftspartners für eine physische Inspektion ermöglichen.
Ein Verstoß gegen eine der Bestimmungen in diesem Verhaltenskodex wird als Ethik- und Compliance-Vorfall qualifiziert.
Der Geschäftspartner kooperiert und stellt ERIKS die angeforderten Informationen zur Verfügung, um eine ordnungsgemäße Untersuchung einer möglichen Abweichung oder eines Verstoßes gegen eine der Bestimmungen dieses Kodex zu unterstützen.
Wenn ein Geschäftspartner Zeuge wird oder von einem ERIKSMitarbeiter mit einem unangemessenen Vorschlag angesprochen wird, muss der Geschäftspartner diesen Vorfall ERIKS unverzüglich melden.
Wenn ein Geschäftspartner einen potenziellen Verstoß gegen die Prinzipien dieses Kodex beobachtet, kann dies per compliance@eriks.com gemeldet werden. Die anonyme Meldung eines Problems ist möglich auf Whistleblow.
Geschäftspartner werden gebeten, diesen Code of Conduct für Geschäftspartner zu bestätigen.
Bei Fragen oder wenn Sie zusätzliche Informationen oder Schulungen zu einem der in diesem Code genannten Themen wünschen, wenden Sie sich bitte an compliance@eriks.com.
Toermalijnstraat 5
1812 RM Alkmaar
Niederlande
ERIKS unterstützt die Ziele und Prinzipien, die in den folgenden internationalen Dokumenten festgelegt sind: Vereinte Nationen (UN) Global Compact; Allgemeine Erklärung der Menschenrechte; United Nations Convention against Corruption; Global Compact der Vereinten Nationen; ILO Code of Practice in Safety and Health, ILO International Labor Standards; OHSAS 18001 Gesundheits- und Sicherheitsstandard; Internationale Organisation für Normung (ISO); OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen; Transparency in the supply chain relating to Child Labor Directive (EU); Transparency in the Supply Chain (UK).